Konsequent für unsere Interessen

In Österreich steigt die Ungleichheit. Immer mehr Menschen können von ihrem Einkommen nicht mehr gut leben. Während Regierungen in anderen europäischen Staaten regulierend eingegriffen und so die Inflation in Griff bekommen haben, hat dies die österreichische Bundesregierung verabsäumt.
Umso wichtiger ist es, dass die Arbeiter:innen und Angestellten, die prekär Beschäftigten und die Arbeitslosen eine Interessensvertretung haben, die sich gegenüber der Politik für sie einsetzt.
Die Arbeiterkammern haben österreichweit rund vier Millionen Mitglieder. Diese wählen alle fünf Jahre in ihrem jeweiligen Bundesland die AK-Vollversammlungen und entscheiden damit über die inhaltliche Ausrichtung.

In der Steiermark findet die Arbeiterkammerwahl vom 16. bis 29. April 2024 statt.

Was macht die AK?

Menschen. Sie berät und erwirkt Rechtsansprüche für ihre Mitglieder,
begutachtet Gesetzesentwürfe und leistet Grundlagenforschung (zu
Einkommen, Wohnungspreisen, der Arbeitswelt etc.). Über die inhaltliche
Ausrichtung entscheiden die AK- Mitglieder bei den alle fünf Jahre
stattfindenden Wahlen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind fast alle unselbstständig Erwerbstätigen, die am
Stichtag dem 03.01.2024 Mitglied der steirischen Arbeiterkammer sind.
Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Arbeiterkammerwahl keine
Rolle.

Wie wird gewählt?

  • Im Betrieb: In größeren Betrieben werden eigene Betriebswahlsprengel
    eingerichtet. Wer einem dieser Sprengel zugeordnet ist, hat die
    Möglichkeit im eigenen Betrieb zu wählen.
  • Briefwahl: Gibt es im Betrieb kein Wahllokal, so versendet die Arbeiterkammer
    automatisch eine Wahlkarte. Diese kann ausgefüllt per
    Post retourniert werden.
  • Öffentliches Wahllokal: Besitzer einer Wahlkarte können alternativ
    zur Briefwahl auch in der AK in Graz und allen Außenstellen der AK
    Steiermark wählen.

Das Team des GLB-KPÖ

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