Aus der Arbeiterkammer
Die Bundesregierung hat angekündigt eine bessere Anrechnung der Karenzzeiten durchzusetzen. In Zukunft sollen 24-Monate Kindererziehungszeit auf alle Ansprüche, die von der Dienstzeit abhängen, angerechnet werden. Es sind dies Gehaltsvorrückungen in Kollektivverträgen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen und auch der Anspruch auf die sechste Urlaubswoche.
Diese Änderungen würden sicherstellen, dass vor allem Frauen in Zukunft keine Nachteile mehr erleiden, wenn sie in Karenz gehen. Beispielsweise würde es damit leichter in Zukunft einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche zu erhalten, oder rascher eine Vorrückung im Lohnschema zu bekommen.
Und genau das ist der Wirtschaft ein Dorn im Auge. So ist es wenig verwunderlich, dass diese im Gegenzug zahlreiche Verschlechterungen für diese Verbesserung einfordert. Eine Forderung aus der Wirtschaftskammer war etwa, dass im Gegenzug dazu bei längeren Krankenständen kein Urlaubsanspruch mehr erworben wird. Geht es nach der oberösterreichischen Wirtschaftskammerpräsidentin soll ein Krankenstand in Zukunft auch den Urlaubsverbrauch nicht mehr unterbrechen.

Hilde Tragler hat daher für den GLB einen Antrag in der steirischen AK Vollversammlung eingebracht, der sich gegen einen Abtausch mit Verschlechterungen ausspricht. Dieser wurde einstimmig angenommen. Die AK fordert die Bundesregierung daher dazu auf, die Karenzzeitanrechnung nicht mit Verschlechterungen an anderer Stelle zu verknüpfen.